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Zuständigkeit

Das Amtsgericht Breisach ist erstinstanzliches Gericht in Zivil- und Strafsachen und in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit.

Als Vollstreckungsgericht ist es zuständig für alle Vollstreckungssachen bei denen der Schuldner seinen Wohnsitz im Gerichtsbezirk hat.

 Für Familiensachen, Landwirtschaftssachen, das Handels- und Partnerschaftsregister, Zwangsversteigerungs- und Zwangsverwaltungssachen, Insolvenzsachen, Schöffengerichts- und Jugendschöffengerichtssachen ist das Link öffnet neuse Fenster  Amtsgericht Freiburg zuständig.

Zentrales Mahngericht ist das Amtsgericht Stuttgart.

Weitere Informationen zu diesen Tätigkeiten erhalten Sie unter der Rubrik "Aufgaben und Verfahren".

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